Aufhebung der Maskenpflicht an Hochschulen und Universitäten
Auf unserer 66. Bundesmitgliederversammlung haben wir über viele aktuelle Themen gesprochen – dabei sind wir um das Thema Maskenpflicht nicht herumgekommen:
Wir als Liberale Hochschulgruppe fordern eine bundesweite Aufhebung der Maskenpflicht an Hochschulen und Universitäten. Die grundsätzliche Aufrechterhaltung der Maskenpflicht durch aus unserer Sicht fragwürdige Konstrukte, wie die Benutzung des Hausrechts, steht konträr zu einem gesundheitspolitischen Kurs mit Maß und Ziel, für den wir uns als liberale Gruppe stark machen.
Insbesondere die von der Universität Osnabrück eingeführte Regelung, dass die Maske am Platz abgenommen werden darf, wenn alle anwesenden Personen damit einverstanden sind, wird diesen Forderungen nicht gerecht. Eine (anonyme) Befragung aller Anwesenden vor jeder Veranstaltung ist schlicht nicht möglich und führt somit oft dazu, dass aus Zweifelsgründen die Maske weiterhin getragen werden muss.
Ganz nach dem Prinzip der Eigenverantwortung soll nun nach vier Corona-Semestern endlich wieder Normalität in Hochschulen und Universitäten einkehren. Studierende, die teilweise das erste Mal seit Studienbeginn an der Hochschule und Universität sind, sollen die Möglichkeit auf einen möglichst normalen Hochschulalltag haben. Dazu gehört auch endlich wieder die Gesichter der Kommilitonen und Dozierenden zu sehen. Sie können jederzeit eigenverantwortlich eine FFP2-Maske oder OP-Maske tragen. Um unnötige Gefährdung von Kommilitonen und Lehrpersonal zu verhindern, muss es möglich sein, bei Verdacht auf eine Covid-19 Infektion, ohne Hürden dem Präsenzbetrieb fernzubleiben, ohne die wichtigen Inhalte zu verpassen. Daher ist die hybride Studierbarkeit sicher zu stellen. Allerdings steht es Hochschulen und Universitäten frei, darauf hinzuweisen, dass das Tragen einer Maske in ihren Räumlichkeiten empfohlen wird.
Sollte es in Zukunft wieder zu Einschränkungen aufgrund der Infektionslage kommen, muss über Erleichterungen, darunter eine Verlängerung der Regelstudienzeit, positiv entschieden werden.
Der Zugang zu Hochschulen und Universitäten muss außerdem ohne den Vorweis von Impf-, Genesenen – oder Testzertifikaten möglich sein. Insbesondere dürfen Studierende nicht aufgrund ihres Impfstatus in Bezug auf SARS-Cov-2 von der Präsenzlehre ausgeschlossen werden.
Den ganzen Beschluss findet ihr hier: https://liberale-hochschulgruppen.de/ positionen/aufhebung-der-maskenpflicht-an-hochschulen-und-universitaeten/